33. Mit dem heiligen Johannes XXIII. beginnt eine neue Etappe der kirchlichen Soziallehre, die durch eine deutlichere Ausrichtung auf die globale Dimension sozialer Fragen und auf die Sprache der Rechte gekennzeichnet ist. In Mater et magistra stellt er den christlichen Glauben als ein Licht dar, das in der Lage ist, Himmel und Erde miteinander zu verbinden, und er erinnert daran, dass die Kirche, obwohl ihre vorrangige Sendung in der Heiligung und der Verkündigung der ewigen Güter besteht, deshalb nicht die konkreten Bedürfnisse des täglichen Lebens der Menschen vernachlässigt, sondern sich für jedes authentische menschliche Gut interessiert. [27] Ausgehend von dieser ganzheitlichen Sichtweise des Menschen betont er, dass das gesellschaftliche Leben ein Gleichgewicht erfordert zwischen der Initiative der Bürger und Gruppen, die dazu aufgerufen sind, sich selbst zu organisieren und zusammenzuarbeiten, und dem Handeln des Staates, der koordinieren und unterstützen muss, ohne die Freiheit und Verantwortung der Individuen zu ersticken. Darin gründet die Aufmerksamkeit für eine gerechte Entlohnung der Arbeit, für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und für die wachsenden Ungleichheiten zwischen den Ländern. Wenige Jahre später verbindet Johannes XXIII. in Pacem in terris, wobei er sich zum ersten Mal nicht nur an die Gläubigen, sondern an alle Menschen guten Willens wendet, die Würde der Person organisch mit der Anerkennung grundlegender Rechte und Pflichten und schlägt eine Ordnung des Zusammenlebens – auch auf internationaler Ebene – vor, die auf Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit gründet. [28] Für unsere Zeit, die von weit verbreiteten Konflikten und neuen Formen globaler gegenseitiger Abhängigkeit geprägt ist, bleiben von besonderer Bedeutung der universale Horizont seines Aufrufs, der Verweis auf die Menschenrechte als gemeinsame Grundlage und die Überzeugung, dass dauerhafter Frieden Institutionen und Beziehungen zwischen den Völkern erfordert, die von der Würde eines jeden Menschen inspiriert sind.
34. Das Zweite Vatikanische Konzil hat einen Wendepunkt im Selbstverständnis der Kirche in der heutigen Welt markiert. In der Pastoralkonstitution Gaudium et spes hat es uns das Bild einer Kirche vermittelt, die sich der Menschheit zuwendet, sich in der Welt engagiert und sich bemüht, in ihrer Reflexion von den konkreten geschichtlichen Situationen auszugehen und nicht von abstrakten Schemata. Der Text befasst sich mit den bedeutenden Fragen von Ehe und Familie, des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, der politischen Gemeinschaft, von Krieg und Frieden und betont, dass wirtschaftliche und institutionelle Strukturen nur in dem Maße gerecht sind, wie sie der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen dienen und die verantwortungsvolle Teilhabe aller fördern. [29] Die Bedeutung dieses Konzilsdokuments für die Soziallehre der Kirche liegt nicht nur darin, dass es Perspektiven für thematische Reflexion eröffnet hat, sondern auch darin, dass es eine Methode der Unterscheidung vermittelt hat, die dazu einlädt, geschichtliche Veränderungen mit dem Blick des Evangeliums und menschlichem Sachverstand zu betrachten. Dieser Ansatz zeigt, dass der Dialog mit der Welt für die Kirche keine taktische Option ist, sondern eine konkrete Form ihrer Sendung, denn das Evangelium kann die Strukturen des Zusammenlebens wie Hefe von innen heraus verwandeln und Wege größerer Menschlichkeit eröffnen. In diesen Horizont fügt sich auch die Erklärung Dignitatis humanae ein, in der das Konzil anerkennt, dass die Religionsfreiheit ein Grundrecht ist, das in der Würde des Menschen verwurzelt ist und durch die Rechtsordnung garantiert werden muss, damit niemand gezwungen ist, gegen sein Gewissen zu handeln oder daran gehindert wird, die Wahrheit privat und öffentlich zu suchen und zu bekennen. [30] Dieser für unsere Zeit so wichtige Grundsatz bietet der Soziallehre weiterhin entscheidende Kriterien zum Schutz des Menschen und für den Aufbau pluralistischer und friedlicher Gesellschaften.
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