MINDERHEIT

Geschrieben am 24.04.2024
von Joachim Heisel


Der 13. April war in der bayerischen Landeshauptstadt ein strahlender Frühlingstag mit viel Sonne und blauen und gelben Luftballons am  Himmel, als sich etwa 6000 Menschen (einschließlich Kindern und Jugendlichen) zu einem friedlichen Marsch fürs Leben in München versammelt hatten. Bei fröhlicher Musik und guter Unterhaltung zogen sie durch Schwabing am Odeonsplatz vorbei wieder zurück zum Königsplatz.

Junge Frauen und Männer richteten einen positiven Appell an alle, sich für das Leben auch der Ungeborenen einzusetzen. Auffällig war der große Anteil junger Familien. 

Dabei wurden von Gegendemonstranten Plakate gezeigt und Slogans skandiert, bei denen man auf den Gedanken kommen könnte, dass hier der Tatbestand der sogenannten Volksverhetzung  erfüllt sein könnte, wie z.B. "Hätt Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben".

Volksverhetzung liegt nach StGB § 130 vor, wenn öffentlich gegen bestimmte Bevölkerungsteile gehetzt wird, diese böswillig beschimpft oder verächtlich gemacht werden.

Oder werden Christen in unserem Land nicht mehr als relevanter Bevölkerungsanteil angesehen?

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