Mit dem Tod der Eltern, der Geschwister, eines Ehepartners, einer Partnerin, eines Freundes oder einer Freundin tragen wir auch einen Teil unserer eigenen Geschichte zu Grabe. Der Satz der Erinnerung :„Weisst du noch?", kann nicht mehr gesprochen werden. Gemeinsame Erlebnisse, Feste wie sie in der Familie gefeiert wurden, Urlaube, der ganze gemeinsame Alltag mit seinen Höhen und Tiefen, schwierige Situationen, Krankheiten und Krisen, auch die schlimmen und traurigen Sachen, die Enttäuschungen, die wir mit andern erlebt haben, aber auch, die wir ihnen vielleicht bereitet haben, gehören unwideruflich der Vergangenheit an.
Es steht da als bleibendes Monument unserer Erinnerung. Es wird uns schmerzlich bewusst, dass wir diese Beziehungen nicht mehr weiter leben können und dass Versäumtes nicht nachgeholt werden kann.
Das alles kam mir jetzt anlässlich der Beerdigung eines Freundes noch einmal zu Bewusstsein.
Als Christen dürfen wir allerdings hoffen, dass wir mit unseren Verstorbenen weiter im Austausch sein können. So schrieb Papst Benedikt XVI. in seiner Encyclika Spes salvi:
„Dass Liebe ins Jenseits hinüberreichen kann, dass ein beiderseitiges Geben und Nehmen möglich ist, in dem wir einander über die Grenze des Todes hinweg zugetan bleiben, ist eine
Grundüberzeugung der Christenheit durch alle Jahrhunderte hindurch gewesen und bleibt eine tröstliche Erfahrung auch heute. Wer empfände nicht das Bedürfnis, seinen ins Jenseits
vorangegangenen Lieben ein Zeichen der Güte, der Dankbarkeit oder auch der Bitte um Vergebung zukommen zu lassen? "
Aus der Encyclika Spes salvi Nr. 48
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